
Deine Spende für nachhaltige Stadtentwicklung, ökologische Landwirtschaft und kulturelle Teilhabe
Wir setzen uns für eine Zukunft ein, in der Städte grüne, nachhaltige Lebensräume bieten. Bildung zu nachhaltigem Leben und urbaner Landwirtschaft für alle zugänglich ist, und jede*r die Möglichkeit hat, aktiv mitzugestalten – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status.
In dieser Zukunft sind Nachbarschaften Orte der Solidarität und Zusammenarbeit. Öffentliche Räume werden durch Kunst und kreative Projekte bereichert, die neue Perspektiven und den Austausch fördern.
Der Prinzessinnengarten ist ein gemeinschaftlicher Ort für nachhaltige Stadtentwicklung, ökologische Landwirtschaft und kulturelle Teilhabe. Hier bauen wir gemeinsam Lebensmittel an, fördern urbane Biodiversität, bieten Workshops und Führungen an und schaffen Freiräume für künstlerische Projekte. Damit dieser offene und inklusive Raum erhalten bleibt, sind wir auf Spenden angewiesen.
Mit deiner Unterstützung finanzieren wir zum Beispiel:
- Saatgut, Erde und Materialien für den gemeinschaftlichen Anbau und die Pflege der Grünflächen
- Kostenlose Workshops und Bildungsveranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Kunst- und Kulturprojekte, die neue Perspektiven auf Stadt, Natur und Gemeinschaft eröffnen
- Werkzeuge und Infrastruktur, um den Garten als offenen Begegnungsort zu erhalten
- Die Pflege und Weiterentwicklung des Ortes als Experimentierraum für eine nachhaltige Zukunft
Unser Ziel ist es, eine gerechte und nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern, bei der der Prinzessinnengarten als Modell für gemeinschaftliches Miteinander und kreative Lösungen dient.
Jede Spende hilft, den Prinzessinnengarten als lebendigen Ort des Austauschs und der Gestaltung zu bewahren und unseren Visionen näher zu kommen. Wir freuen uns, wenn du uns unterstützt!
Auf Wunsch stellen wir Euch gern eine Spendenquittung aus. Dafür bitte eine Mail mit Name und Adresse schicken an kollektiv@prinzessinnengarten.net
So kannst du uns unterstützen
Spenden über betterplace.org
Wenn ihr möchtet, könnt ihr auch eine betterplace-Spendenaktion für uns starten!
Überweisung
Kontoinhaber: Nomadisch Grün gemeinnützige GmbH
Bank: GLS Bank
IBAN: DE35430609671110853500
BIC: GENODEM1GLS
Kontonr.: 1110853500
BLZ: 430 609 67
Verwendungszweck: Spende
Spendenkonto
Kontoinhaber: Nomadisch Grün gemeinnützige GmbH
IBAN: DE35430609671110853500
BIC: GENODEM1GLS
Kontonr.: 1110853500
BLZ: 430 609 67
GLS Bank
Betreff: Spende
Beträgt deine Spende bis zu 300,00 Euro, gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenquittung. Beides kann beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn du dich für eine höhere Spende entscheidest, erhälst du eine Zuwendungsbestätigung, sofern du uns deine vollständige Adresse mitteilst
Du möchtest uns regelmäßig unterstützen? Dann bekommst du eine Gesamtspenden-Bescheinigung im Folgejahr deiner Einzahlungen. Sollte uns deine Adresse nicht oder nicht korrekt übertragen worden sein, können wir leider keine Quittung zuschicken. Bitte meld dich in diesem Fall bei uns via kollektiv@prinzessinnengarten.net. Wir helfen gerne weiter!
Geldspenden, für die eine Spendenbescheinigung für das laufende Jahr ausgestellt werden soll, müssen spätestens am 31.12. unserem Konto gutgeschrieben sein. Für Geldspenden, die nach dem 31.12. bei uns eingehen, kann eine Spendenbescheinigung erst für das darauffolgende Jahr ausgestellt werden.
Es gelten die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts. Zuwendungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Diese Steuerminderung gilt bei der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Deine Spenden kannst du bis zu 20 % deines zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen.
Die Körperschaft Nomadisch Grün gemeinnützige GmbH, Hermannstraße 99-105, 12051 Berlin fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO)
Förderung des Umweltschutzes einschließlich des KLimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO)
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO)
Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)